Warum gibt es eine vertragliche Änderung?
Der überarbeitete Vertrag wurde klarer und übersichtlicher gestaltet, um beiden Parteien die nötige Rechtssicherheit zu bieten. Die Anpassungen sollen dazu beitragen, die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und uns transparenter zu machen.
Muss ich etwas tun, um die Änderungen zu akzeptieren?
Ja, der beiliegende Rahmenvertrag ersetzt den bisherigen Vertrag. Wir bitten Sie, uns ein unterschriebenes Exemplar des neuen Vertrages bis spätestens 15.12.2024 zurückzusenden.
Muss ich eine bereits erteilte Einzugsermächtigung noch einmal ausgefüllt zurückschicken?
Nein, bereits erteilte Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Sollten Sie von Rechnungsstellung auf Einzugsermächtigung wechseln wollen, dann senden Sie uns gerne die Einzugsermächtigung zu.
Woher haben die Abrechnungswege ihren Namen und was ermöglicht die Änderung auf den Abrechnungsweg 11.1?
Die Bezeichnung der Abrechnungswege bezieht sich auf §11 im „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ (JFDG), nach dem Freiwilligenvereinbarungen entweder zwischen dem FSJ-Träger und den Freiwilligen (Absatz 1) oder dem FSJ-Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen (Absatz 2) geschlossen werden können. Beim neuen Standard nach 11.1 übernimmt Volunta alle anfallenden arbeitgeberähnlichen Aufgaben.
Eine Umstellung auf den für alle Beteiligten einfacheren Abrechnungsweg 11.1 im FSJ ist möglich geworden, da Volunta einen über Jahre währenden Rechtstreit gewonnen hat. Der Bundesfinanzhof in München hat klargestellt, dass das FSJ nach 11.1 – anders als bis dahin – umsatzsteuerfrei ist.
Was genau ändert sich beim Abrechnungsweg?
Bei FSJ-Einsätzen wird der bisherige Abrechnungsweg 11.2 auf den Abrechnungsweg 11.1 umgestellt. Diese Änderung hat folgende Vorteile für Sie:
- Die Freiwilligen werden künftig über die Betriebsnummer von Volunta angemeldet. Volunta übernimmt die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und die gesamte Korrespondenz mit den Krankenkassen. Dadurch entfällt für Sie der administrative Aufwand in diesem Bereich.
- Die Freiwilligen werden über die Berufsgenossenschaft von Volunta angemeldet. Im Falle eines Unfalls meldet Volunta diesen direkt. Sie müssen somit keine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft aufgeben, auch nicht bei Unfällen während Seminaren oder am Einsatzort.
- Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ebenfalls Volunta. Sie werden nicht direkt kontaktiert. Stattdessen informiert man Volunta, und diese kümmert sich um die gesamte Prüfungsabwicklung.
Sonstige Aufgabenverteilungen zwischen uns und Ihnen sind vom Abrechnungsweg nicht berührt.
Ändert sich durch die Änderung des Abrechnungsweges die Höhe der Rahmenpauschale?
Nein, die Änderung der Abrechnungsform hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Rahmenpauschale. Es wird sich für Sie finanziell nichts ändern.
Ab wann gelten die Änderungen?
Freiwilligenvereinbarungen mit Dienstbeginn ab dem 01.01.2025 werden nach dem Abrechnungsweg 11.1 abgeschlossen. Aktuelle FSJ-Einsätze und solche mit Start in 2024 werden weiterhin bis zum Ende des Dienstes nach dem alten Abrechnungsweg 11.2 abgerechnet und bleiben von den Änderungen unberührt.
Die Änderungen beim Abrechnungsweg gelten für das FSJ. Was ist, wenn ich auch Plätze im FÖJ und BFD anbiete?
Der zuvor gewählte Abrechnungsweg im FÖJ und BFD bleibt bestehen.
Das bedeutet, dass BFD Verträge immer im Abrechnungsgweg 11.2 abgerechnet werden. Im FÖJ sind beide Abrechnungswege möglich – 11.1 und 11.2.
Haben Sie sich bspw. für Abrechnungsweg 11.2 im FÖJ entschieden, zahlt weiterhin Volunta das Taschengeld und führt die Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung in Ihrem Namen ab.
Wen kann ich bei Fragen zur Änderung kontaktieren?
Bei Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail unter erbach@volunta.de erreichen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.