Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst? In den kommenden Monaten könnte die Politik wichtige Weichen dafür stellen, wie junge Menschen sich künftig für die Gesellschaft engagieren

Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst? In den kommenden Monaten könnte die Politik wichtige Weichen dafür stellen, wie junge Menschen sich künftig für die Gesellschaft engagieren. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit setzt. Gleichzeitig wird an einem Bundesgesellschaftsdienstegesetz (BGDG) gearbeitet. 

 Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie können neue Formen von Wehr- und Zivildienst so gestaltet werden, dass sie die bestehenden Freiwilligendienste nicht schwächen, sondern freiwilliges Engagement insgesamt stärken? 

 Dass diese Debatte junge Menschen unmittelbar betrifft, zeigt eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt: Rund 80 Prozent der befragten 15- bis 30-Jährigen beschäftigt der Neue Wehrdienst. Zugleich haben 78,5 Prozent eher nicht den Eindruck, dass Politikerinnen und Politiker über den Alltag junger Menschen Bescheid wissen. 

 Das Deutsche Rote Kreuz fordert in seinem Eckpunktepapier vom Juni 2026, im neuen BGDG auf den bewährten Strukturen der Freiwilligendienste aufzubauen, pädagogische Begleitung und Bildung zu sichern und einen Freiwilligendienst auf Wehr- und Zivildienst anzurechnen. Zugleich sollen die Freiwilligendienste dauerhaft abgesichert und das Einsatzfeld Zivil- und Bevölkerungsschutz gestärkt werden. 

 Der Bundesarbeitskreis (BAK) FSJ und die Zentralstellen der Träger gehen mit ihrem Forderungspapier einen Schritt weiter: Sie fordern ein eigenständiges Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz, das die Finanzierung dauerhaft absichert, den Ausbau von Freiwilligenplätzen ermöglicht und die pädagogische Qualität stärkt. Dazu gehören unter anderem die Aufhebung der Förderdeckelung sowie eine bessere Finanzierung der pädagogischen Begleitung und weiterer notwendiger Trägerleistungen. 

 Für Volunta ist diese Debatte unmittelbar relevant. Als größter Träger gesetzlicher Freiwilligendienste in Hessen begleiten wir jährlich rund 3.500 Menschen im FSJ, FÖJ und BFD sowie in internationalen Programmen. Stabile Rahmenbedingungen und eine dauerhaft gesicherte Förderung sind die Grundlage dafür, dass Volunta jungen Menschen auch künftig die Möglichkeit bieten kann, sich unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für die Gesellschaft zu engagieren. 

Hans Menger, Geschäftsführer der Volunta: „Entscheidend ist aus Sicht von Volunta, dass neue Dienstformen und bestehende Freiwilligendienste nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer sich für ein FSJ, FÖJ oder BFD entscheidet, muss auch künftig auf verlässliche Strukturen, angemessene Förderung und gesellschaftliche Anerkennung zählen können.“

In den kommenden Monaten wird der Gesetzgeber darüber entschieden, welchen Stellenwert freiwilliges Engagement neben Wehr- und Zivildienst haben wird. Volunta will auch künftig die Erfahrungen aus der Praxis in die Debatte einbringen und sichtbar machen, welche Bedingungen es braucht, damit neue Dienstformen nicht zulasten der Freiwilligendienste gehen und junge Menschen weiterhin echte Wahlmöglichkeiten haben. 

 

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