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Rahmenbedingungen nach Dienstart
Das Seminarangebot unterscheidet sich je nach Art des ausgeübten Freiwilligendienstes.
Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ BFD U27 (Unter 27-Jährige) |
- Mindestens 25 Seminartage bei 12 Monaten Dauer des Freiwilligendienstes
- Bei Verlängerung der Dienstzeit ein zusätzlicher Seminartag pro Monat
- Teilnahme ist Pflicht, Seminarzeit ist Dienstzeit
- Der Großteil der Seminartage findet in Stamm-Seminargruppen je nach Einsatzfeld der Freiwilligen statt
- FSJ: ein Einführungs- und ein Zwischenseminar, drei Wochenseminare, vier Tagesseminare in der Stammgruppe, vier Modul-Tagesseminare
- FSJ Kultur, FSJ „Erste-Hilfe-Ausbildung“ und FÖJ: statt der vier Tagesseminare ein zusätzliches, viertägiges Wochenseminar
- BFD: Das zweite Wochenseminar findet in der Bildungseinrichtung des Bundes in Wetzlar statt (gesetzlich vorgeschriebenes Wochenseminar zur politischen Bildung)
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BFD plus (Über 27-Jährige) |
- Mindestens 1 Seminartag pro Monat Freiwilligendienst
- Teilnahme ist Pflicht, Seminarzeit ist Dienstzeit
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Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG) |
- Mindestens 60 Stunden Qualifizierungsangebot durch den Träger pro Jahr Dienstzeit
- Teilnahme ist freiwillig
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