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Nachtdienst
Nachtdienste sind im Rahmen eines Freiwilligendienstes in bestimmten Einsatzfeldern, z. B. in der Krankenpflege, möglich und zulässig. Sie werden entsprechend der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet. Bei Minderjährigen findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung.
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg
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