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Turbo für die Persönlichkeitsentwicklung

Die Teilnahme an einem Schüleraustauschprogramm gilt unbestritten als besonders wertvoll für die Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher. Es macht junge Menschen selbstständiger. Sie entwickeln persönliche und interkulturelle Kompetenzen. Sie lernen ihre Stärken und ihre Grenzen besser kennen. Sie erfahren, wie wichtig eine auf Demokratie und Frieden basierende Verständigung in Europa und in der Welt ist. Nicht  zuletzt fördert der Schüleraustausch die Sprachkompetenz der Jugendlichen. Für die meisten jungen Menschen ist er aber auch eine sehr persönliche Herausforderung, wenn sie für einen längeren Zeitraum ihre Familie und ihr Zuhause zurücklassen.

Schülerausstausch ungenügend im Gesetz gewürdigt

Bislang ist der Gastschulaufenthalt in § 651 l BGB geregelt und an eine ‚normale‘ Pauschalreise angelehnt. Dabei müssen gerade mal drei Merkmale erfüllt sein: Aufenthalt bei einer Gastfamilie im Ausland, regelmäßiger Schulbesuch und Mindestaufenthalt von drei Monaten. Diese Regelung wird der Bedeutung des Schüleraustauschs als Lernort nicht gerecht. Ungleiche Bildungschancen lassen sich hierdurch weder aufheben noch Bildungsversprechen einlösen.
 

Volunta hat deshalb 2021 ein verfassungsrechtliches Gutachten über die Erfolgsaussichten eines Gesetzes in Auftrag gegeben (Prof. Dr. Wolfram Cremer, Ruhr-Universität Bochum, Gesetz über einen qualitätsorientierten Gastschulaufenthalt im Ausland).


In einem Zeitraum von drei Jahren soll 60 Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit gegeben werden, einen zwölfmonatigen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Während der Projektlaufzeit soll – mit wissenschaftlicher Begleitung – untersucht werden, ob ein qualitätsorientierter Gastschulaufenthalt einen Beitrag zur Erhöhung der Bildungschancen von Kindern aus inkommensschwachen Familien leistet.

Das ist ein Akkordeon