Was ist das FÖJ
Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich ein Jahr lang im Bereich des Natur- und Umweltschutzes zu engagieren und sich beruflich zu orientieren.

Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren, die die gesetzliche Schulpflicht erfüllt haben, können sich bewerben. Wichtig ist die Bereitschaft, sich engagieren zu wollen und offen für neue Erfahrungen zu sein.
Institutionen oder Betriebe, die in den Bereichen Umweltschutz, nachhaltiger ökotechnischer Forschung und Entwicklung tätig sind, können Einsatzstelle werden. Auch auf dem Gebiet der Gewinnung, Speicherung und Nutzung von erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen oder auch in ökologischen Gärtnereien oder Bauernhöfen sind Einsätze möglich. Ebenfalls können Einrichtungen der Umweltbildung wie Schulbauernhöfe o.ä. Einsatzstelle werden. Die Freiwilligen können während ihres FÖJ diese Bereiche hautnah kennenlernen.
Das Freiwillige Ökologische Jahr vermittelt jungen Menschen vielfältige, bereichernde Einblicke und Erfahrungen.
Unter anderem kann es eine gute Orientierungshilfe für die eigene Berufswahl sein.
Die monatliche Vergütung beträgt 340 Euro. Zusätzlich werden Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlt. Außerdem gibt es einen Fahrtkostenzuschuss von 20 Euro. In Nordhessen gibt es ein Netzticket für ganz Nordhessen (NVV Netzticket).
Im FÖJ hat der Freiwillige einen festen Ansprechpartner in der Einsatzstelle. Volunta übernimmt die pädagogische Begleitung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die begleitende Seminararbeit. Während des FÖJ gibt es Seminartage und -wochen in einer festen Gruppe. In diesen Seminaren werden ökologische Themen vertieft. Außerdem erhalten die Freiwilligen die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen zu reflektieren und eigene Projekte zu planen und umzusetzen.
Die Freiwilligen im FÖJ haben Anspruch auf 24 Tage Erholungsurlaub (bei Minderjährigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes)
... und übrigens: Junge Männer können auch ein FÖJ anstelle des Zivildienstes machen. Voraussetzung ist, dass sie anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind.






