Kompetenzzentrum für freiwilliges Engagement
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Wichtige Fragen und Antworten

 

Was ist der Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG)?
Warum gibt es den Freiwilligendienst aller Generationen ?
Fragen und AntwortenWelche Einsatzfelder sind möglich?

Wichtige Fragen und Antworten für interessierte Freiwillige

Wer kann einen FDaG machen?
Was ist das Besondere an dem Projekt?
Gibt es Altersbeschränkungen?
Wie lange dauert ein FDaG?
Wie viele Stunden umfasst der Einsatz wöchentlich?
Bekomme ich Geld für den FDaG?
Wann beginnt der FDaG?
Wo werden die Freiwilligen eingesetzt?
Hat ein Freiwilliger auch frei?
Was habe ich davon, wenn ich mich engagiere?
Kann ich als Ausländerin oder Ausländer auch ein FDaG machen?
Kann ich als Asylbewerber oder Asylbewerberin einen FDaG machen?
Wird die Aufwandsentschädigung auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Was hat es mit den Seminaren und Exkursionen auf sich?
Entstehen mir durch die Seminare weitere Kosten?
Sind die Seminare verpflichtend?
Kann ich einen FDaG absolvieren, auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin?
Ich bin Student. Kann ich auch einen FDaG machen?
Bin ich während des FDaG versichert?
Brauche ich eine Lohnsteuerkarte?
Werden mir die Fahrkosten zur Einsatzstelle erstattet?
Was ist, wenn ich nun überraschend einen Arbeitsplatz angeboten bekomme oder private Verpflichtungen plötzlich mein gesamtes Engagement fordern?
Wo kann ich mich bewerben?

FAQs für interessierte Einsatzstellen:

Welche Voraussetzungen müssen wir als Einrichtung erfüllen?
WelcheTätigkeit kann ein Freiwilliger verrichten?
Dürfen Freiwillige auch am Wochenende eingesetzt werden?
Was kann ein FDaG für unsere Einrichtung bringen?
Welche Kosten entstehen der Einrichtung für einen Freiwilligen?
Was ist beim Einsatz von Freiwilligen zu beachten?
Was ist mit Versicherung?
Wie läuft die Vermittlung eines Freiwilligen ab?
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?
Hat ein Freiwilliger auch mal frei? Was ist bei Krankheit?
Wann kann ein Freiwilligendienst beginnen?
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Warum setzen Einrichtungen Freiwillige ein?
Wen kann ich ansprechen?

 


 

Was ist der Generationsübergreifende Freiwilligendienst (FDaG)?

Beim „Freiwilligendienst aller Generationen“ handelt es sich um ein Bundesprojekt welches die Erfahrungen des Vorläuferprojektes „Generationsübergreifender Freiwilligendienst“ weiterentwickeln will. Menschen jeden Alters können hierbei Verantwortung für Junge, für Alte, für Behinderte, Schülerinnen und Schüler oder für Familien mit besonderen Lasten übernehmen. Freiwillige ersetzen dabei kein hauptamtliches Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Warum gibt es einen Generationsübergreifenden Freiwilligendienst?

Seit über 40 Jahren gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und seit über zehn Jahren das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Hier sammeln junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren wertvolle Erfahrungen und tragen gleichzeitig dazu bei, die Qualität in Sozialen Einrichtungen und bei Umweltschutzmaßnahmen zu verbessern. Allerdings schließt die Altersgrenze und die Regelung, dass es sich bei FSJ und FÖJ um einen Vollzeiteinsatz handelt, viele Menschen von dieser Art eines Langzeit-Engagements aus. Diese Menschen haben aber häufig langjährige Berufs- oder Familien-Erfahrungen, an denen sie andere gerne teilhaben lassen möchten.

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Welche Einsatzfelder sind möglich?

Alle Tätigkeitsfelder in gemeinwohlorientierten Bereich sind mögliche.

Zur Zeit haben wir Einsatzmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
Alten- und Krankenhilfe: (stationärer Bereich und häusliche Besuchsdienste), Psychiatrien, DRK Hausnotruf, Krankenhäuser, hier: Begleit- und Betreuungsdienste,
Kinder- und Jugendhilfe: Kindergärten,  Kinderhort, Kinderlerntreffs, hier: Hausaufgabenenhilfe, besondere Spiel- und Bastelangebote, Betreuung beim Mittagstisch
Schule: Leseförderung an Grundschule, Schulbibliotheken, betreuter Mittagstisch, Sprach- und Integrationsförderung für ausländische Kinder
Behindertenhilfe: Stütz- und Förderunterricht, Unterstützung Reittherapie, Betrieb eines Kaffes mit behinderten Menschen, Einzelbegleitung eines behinderten Kindes in der Schule, hauswirtschaftliche Unterstützung in Wohngruppen
Kultureller Bereich und Gemeinwesen: Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, Stadtteilzentren, Computerschulung für Senioren, Mitarbeit in  DRK Kleiderläden...
Und überall dort, wo Engagement gebraucht wird, können neue Einsatzfelder entstehen.

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Wichtige Fragen und Antworten für interessierte Freiwillige

Wer kann einen FDaG machen?

Freiwillige aller Altersgruppen können sich in einer Einrichtung oder einem Projekt ihrer Wahl engagieren. Angesprochen werden Menschen im Ruhestand oder Vorruhestand, in Teilzeit Berufstätige, Arbeitssuchende, Menschen im Erziehungsurlaub, Hausfrauen oder Hausmänner, Studenten oder Studentinnen.

Was ist das Besondere an dem Projekt?

Wir unterstützen diese neue Form des bürgerschaftlichen Engagements. Sie übernehmen in Einrichtungen oder Projekten zusätzliche, besondere Aufgaben, die Menschen oder sozialen Projekten zu Gute kommen.

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Gibt es Altersbeschränkungen?

Nein.

Wie lange dauert ein FDaG?

Freiwillige, die sich im FDaG engagieren möchten, tun dies für mindestens 6 Monate und können den Dienst jederzeit verlängern. Einige Freiwillige sind schon über drei Jahre aktiv dabei.

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Wie viele Stunden umfasst der Einsatz wöchentlich?

Sie können sich zwischen einer wöchentlichen Einsatzzeit von 8 bis 14 Stunden entscheiden, oder auch einen variablen Zeitkorridor in diesem Rahmen wählen.   

Bekomme ich Geld für den FDaG?

Ja. Sie bekommen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 90 Euro. In Schulen sind es 70 Euro, da die Schulferien einsatzfrei sind.

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Wann beginnt der FDaG?

Sie können jederzeit mit Ihrem Freiwilligendienst beginnen.

Wo werden die Freiwilligen eingesetzt?

Je nach Ihren Vorlieben und dem Bedarf der Einsatzstellen kommt ein Einsatz in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Drogenhilfe, Altenhilfe, Krankenhäuser, Psychiatrien, Mobile Dienste, Behindertenhilfe, Kultur, Gemeinwesen, Umwelt- und Naturschutz, Schulen, Kindergärten, Horte oder im Sport in Betracht.

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Hat ein Freiwilliger auch frei?

Ja, 6 Wochen im Jahr sind einsatzfrei. Die Aufwandentschädigung bekommen Sie  in dieser Zeit weiter gezahlt.

Was habe ich davon, wenn ich mich engagiere?

Sie erwartet eine sinnvolle Aufgabe, die Ihnen soziale Anerkennung und neue Kontakte verschafft. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen fachliche Qualifikationen und begleitende Bildungsangebote. Sie erhalten die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches. Für Menschen, die lange Zeit nicht berufstätig waren, kann dieses Engagement den  Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern -  für andere eine Zeit des Übergangs sinnvoll gestalten. Senioren können über ihre Berufstätigkeit hinaus ihre wertvollen Erfahrungen und ihr Wissen anderen Menschen zur Verfügung stellen.

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Kann ich als Ausländerin oder Ausländer auch ein FDaG machen?

Ja, selbstverständlich.

Kann ich als Asylbewerber oder Asylbewerberin einen FDaG machen?

Ja, natürlich.

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Wird die Aufwandsentschädigung auf Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, in der Regel nicht.  Der Freiwilligendienst gilt als Ehrenamt und die Aufwandsentschädigung können sie behalten, der Einzelne muss davon aber seinen Arbeitsberater vor Ort informieren.

Was hat es mit den Seminaren und Exkursionen auf sich?

Die Seminare sind freiwillig und dienen dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung.

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Entstehen mir durch die Seminare weitere Kosten?

Nein. Auch die Anreisekosten zahlen wir. 

Sind die Seminare verpflichtend?

Nein, aber wir freuen uns sehr, wenn Sie kommen, da wir sehr interessiert an Ihren Rückmeldungen und Erfahrungen sind.

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Kann ich einen FDaG absolvieren, auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin?

Ja

Ich bin Student. Kann ich auch einen FDaG machen?

Ja, vielleicht verhelfen Ihnen die Erfahrungen in einem sozialen Arbeitsfeld zu sozialen Kompetenzen, die in allen beruflichen Bereichen immer wichtiger werden.

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Bin ich während des FDaG versichert?

Sie sind haftpflicht- und unfallversichert.

Brauche ich eine Lohnsteuerkarte?

Nein, der FDaG ist sozialversicherungsfrei.

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Werden mir die Fahrkosten zur Einsatzstelle erstattet?

Es gibt  die pauschale Aufwandsentschädigung, von der auch die Fahrkosten getragen werden müssen. In Nordhessen können wir für Sie für den Weg zwischen Wohnort und Einsatzstelle ein Jobticket zu einem ermäßigten Preis für Sie besorgen. Dieser Betrag wird dann von der Aufwandsentschädigung abgezogen. 

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Was ist, wenn ich nun überraschend einen Arbeitsplatz angeboten bekomme oder private Verpflichtungen plötzlich mein gesamtes Engagement fordern?

Ein Arbeitsplatzangebot oder eine Fortbildung können Sie jederzeit sofort  annehmen. Ansonsten gibt es eine Kündigungszeit von 14 Kalendertagen zum Monatsende. Bei wichtigen Gründen sollten Sie das persönliche Gespräch mit uns suchen.

Wo kann ich mich bewerben?

Auf unserer Homepage gibt es unter dem Button „Bewerbung“ alles Wissenswertes. Sie können natürlich auch jederzeit in einer unserer Geschäftsstellen anrufen und sich dort noch einmal genau informieren.

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Ich habe noch ganz viele Fragen, wen kann ich ansprechen?

Melden sie sich in einer unserer Geschäftstellen. Für den FDaG ist zuständig:

  • In Kassel: Frau Müller, Tel 0561 789 86 15
  • In Darmstadt: Herr Eppich, Tel. 06151 360 65 23
  • In Gießen: Herr Lietzmann Tel. 0641 40006 29
  • In Jena: Frau Hering, Tel. 03641 400 185



 

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FAQs für interessierte Einsatzstellen:

Welche Voraussetzungen müssen wir als Einrichtung erfüllen?

Die Freiwilligen können in gemeinwohlorientierten Einrichtungen eingesetzt werden.
Wir vermitteln Freiwillige an ganz verschiedene Institutionen und Träger, auch außerhalb des  Deutschen Roten Kreuzes.
Mögliche Einsatzfelder sind:
Altenhilfe (stationärer Bereich und häusliche Besuchsdienste), Kindergärten,  Kinderhort, Kinderlerntreffs, Krankenhäuser, Psychiatrien, DRK Kleiderläden, DRK Hausnotruf, Stadtteilzentren, Computerschulung für Senioren,
in der Behindertenhilfe: Stütz- und Förderunterricht, Unterstützung Reittherapie, Betrieb eines Cafes mit behinderten Menschen, Einzelbegleitung eines behinderten Kindes in der Schule, hauswirtschaftliche Unterstützung in Wohngruppen
in der Schule: Leseförderung an Grundschule, Schulbibliotheken, betreuter Mittagstisch, Sprach- und Integrationsförderung für ausländische Kinder
Kultureller Bereich: Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen
Und überall dort, wo Engagement gebraucht wird…..

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Welche Tätigkeit kann ein Freiwilliger verrichten?

Die Freiwilligen sind in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern eingesetzt:
Soziale Betreuung in allen Bereichen der Sozialen Hilfe (zum Beispiel Freizeitangebote, Begleitdienste, Vorlesen, Ausflüge),
Unterstützung im Förderunterricht oder in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen oder Hilfsbedürftigen ist ebenso wie die Mitarbeit in Schulmensen und -werkstätten möglich.
Das Verhältnis zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern(innen) und freiwillig Engagierten ist durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet. Ziel ist es, hauptamtliche Arbeit durch Freiwillige zu bereichern, gut organisiert zu ergänzen und zu unterstützen. Freiwillige Mitarbeiter(innen) treten nicht an die Stelle bezahlter, hauptamtlicher Mitarbeiter(innen). Auf dem Hintergrund ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten bringen sich Freiwillige als Partner der hauptamtlichen Mitarbeiter in die Arbeit mit ein.

Dürfen Freiwillige auch am Wochenende eingesetzt werden?

Die Einsatzzeit wird zwischen der Einrichtung und dem Freiwilligen individuell abgesprochen. Diese kann auch am Wochenende sein.

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Was kann ein FDaG für unsere Einrichtung bringen?

Für eine Einrichtung können die Dienste der/des Freiwillige/n ein Qualitätsmerkmal sein, da zusätzliche Angebote ermöglicht werden, die sonst nicht stattfinden könnten. Außerdem findet eine Entlastung des hauptamtlichen Personals statt, da der Freiwillige unterstützend eingesetzt werden kann.
Ein Freiwilligendienst hat eine höhere Verbindlichkeit als klassisches ehrenamtliches Engagement. Diese zeigt sich in der vereinbarten Wochenstundenzahl, der Dauer des Einsatzes und durch das grundsätzliche Eingebunden sein in das Betreuungs- und Begleitkonzept von Volunta.
Die Freiwilligen haben eine hohe Motivation, sie suchen sich ihr Einsatzfeld selbst aus. Gerade Menschen mittleren oder höheren Alters bringen vielfältige Erfahrungen mit und möchten sich in ein Team integrieren.
Die Freiwilligen werden während ihres Einsatzes von uns pädagogisch betreut, es gibt regelmäßige Angebote zum Erfahrungsaustausch und Exkursionen.

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Welche Kosten entstehen der Einrichtung für einen Freiwilligen?

Die Rahmenpauschale beträgt monatlich 210 Euro plus die aktuelle MWSt.

Bedingt durch die Tatsache, dass die Ferienzeiten Einsatz frei sind, beträgt die monatliche Rahmenpauschale bei einem Einsatz in Schulen 190 Euro plus die aktuelle MWSt.

Was ist beim Einsatz von Freiwilligen zu beachten?

Die Einrichtung sollte für jeden Freiwilligen einen Mentor / eine Kontaktperson zur Verfügung stellen. Das erleichtert die Integration des Freiwilligen ins Team. Außerdem sollten die Freiwilligen an Teamtreffs und Besprechungen teilnehmen können.

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Was ist mit Versicherung?

Die Freiwilligen werden über die Einsatzstelle unfall- und haftpflichtversichert.

Wie läuft die Vermittlung eines Freiwilligen ab?

Wir besprechen mit Ihnen das Profil eines Freiwilligen, den Sie für Ihre Einrichtung suchen. Dann machen wir Ihnen ein Bewerbervorschlag. Der/die Interessierte kommt zu einem Gespräch in die Einrichtung und wird dort meistens einige Tage hospitieren. Anschließend entscheiden beide Seiten, ob der Freiwilligendienst beginnen soll. Wenn nicht, vermitteln wir weitere Bewerber. Es gibt für Sie keinerlei Verpflichtung, einen Bewerber nehmen zu müssen!

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Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?

Wir schließen einmalig einen Rahmenvertrag mit Ihnen. Das ist alles. Allen Schriftverkehr bis hin zu einem Engagementnachweis am Ende des Dienstes übernehmen wir.

Hat ein Freiwilliger auch mal frei? Was ist bei Krankheit?

Ja, 6 Wochen im Jahr sind einsatzfrei, in Schulen darüber hinaus die Schulferien.

Im Krankheitsfall laufen die Kosten für die Einrichtung bis maximal vier Wochen weiter.

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Wann kann ein Freiwilligendienst beginnen?

Ein Beginn ist jederzeit möglich.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Die reguläre Kündigungsfrist ist 14 Kalendertage zum Monatsende. Arbeitslose können bei einer Arbeitsaufnahme fristlos kündigen.
Bei wichtigen Gründen Ihrerseits für eine außerordentliche Kündigung sollten Sie das persönliche Gespräch mit uns suchen.

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Erfahrungen aus der Praxis:
Warum setzen Einrichtungen Freiwillige ein?
Zum Beispiel in der Behindertenhilfe:
„Teilnehmer des Freiwilligendienstes sind bei uns unter anderem zur hauswirtschaftlichen Unterstützung in verschiedenen Wohngruppen eingesetzt. Dies führt zu einer Entlastung des hauptamtlichen Fachpersonals, das dadurch mehr Zeit für die individuelle Förderung hat. Dadurch können wir mehr Lebensqualität für unsere Bewohner ermöglichen.“ Klaus Winger, Vorstand Rehazentrum Bathildisheim, Bad Arolsen

„Wir können in unserem Stadtteilzentrum durch den Freiwilligendienst bessere individuelle Angebote machen. In der offenen PC- Werkstatt für Senioren zum Beispiel haben wir einen Freiwilligen eingesetzt, der die Fragen rund um den Computer beantwortet.“ Marianne Bednorz, Leiterin Stadtteilzentrum Agathof, Kassel.

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Wen kann ich ansprechen?

Melden sie sich in einer unserer Geschäftstellen. Für den FDaG ist zuständig:



  • In Kassel: Frau Müller, Tel 0561 789 86 15
  • In Darmstadt: Herr Eppich, Tel. 06151 360 65 23
  • In Gießen: Herr Lietzmann Tel. 0641 40006 29
  • In Jena: Frau Hering, Tel. 03641 400 185



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