Kompetenzzentrum für freiwilliges Engagement
im Inland und Ausland

Weiter empfehlen!

Fragen und Antworten


 

Fragen und Antworten für Austauschschüler


Wer kann sich für ein Austauschjahr bewerben?

Wann beginnt und endet das Auslandsschuljahr?

Ich kenne eine Familie, bei der ich mein Auslandsschuljahr gerne verbringen würde – kann Volunta mir weiterhelfen?


Was passiert, wenn ich mich mit meiner Aufnahmefamilie nicht verstehe?

Wer übernimmt die Betreuung im Austauschland?

Kann ich während meines Auslandsschuljahres BAföG bekommen?

Bekomme ich während meines Auslandsschuljahres weiterhin Kindergeld?


„Verliere“ ich durch mein Auslandsschuljahr ein (Schul-)jahr?

 

 

Generelle Fragen und Antworten


Warum organisiert das Rote Kreuz ein Schüleraustauschprogramm?

Wie steht die Volunta gGmbH zum Deutschen Roten Kreuz?

 

zurück nach oben


Fragen und Antworten für Austauschschüler


 

Wer kann sich für ein Austauschjahr bewerben?

Schülerinnen und Schüler aller Schulzweige, die zum Zeitpunkt ihrer Abreise mindestens 15 und höchstens 19 Jahre alt sind.

 

Wann beginnt und endet das Auslandsschuljahr?

Wenn Sie nach Südafrika gehen möchten, können Sie entweder im Juli oder im Januar beginnen und für 6 oder 10 Monate bleiben.
Für Bolivien beginnt der Aufenthalt jeweils im Juli/August für 10 Monate.

 

Ich kenne eine Familie, bei der ich mein Auslandsschuljahr gerne verbringen würde – Kann die Volunta mir weiterhelfen?

Wenn die Familie, zu der Sie möchten, in einem unserer Programmländer lebt, ist das natürlich kein Problem. Aber auch, wenn Sie eine Aufnahmefamilie in einem Land haben, mit dem die Volunta bisher kein Austauschprogramm hat, können Sie uns gerne anrufen; mit der entsprechenden Vorlaufzeit können wir vielleicht auch das organisieren.

 

Was passiert, wenn ich mich mit meiner Aufnahmefamilie nicht verstehe?

In jeder Familie gibt es mal Streit – auch in einer Aufnahmefamilie. Aber keine Sorge, wir lassen Sie nicht allein. Sie bekommen einen Mentor in Ihrem Aufnahmeland, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn Sie mal alleine nicht weiter wissen. Dieser Mentor wird Ihnen und Ihrer Aufnahmefamilie auch helfen, eventuelle Streits zu schlichten. Und wenn das nicht hilft, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Familie zu wechseln.

 

Wer übernimmt die Betreuung im Austauschland?

Unsere Partnerorganisation in Bolivien ist die Stiftung Hostelling International, Bolivia. In Südafrika arbeiten wir mit der Mitchells Plain Youth Exchange Organisation (MYEO) zusammen. Eine deutschsprachige Mitarbeiterin wird Ihre Mentorin sein, die Sie bei Behördengängen begleitet und Ihnen bei Heimweh oder anderen Problemen sowie Fragen zur Seite steht.

 

Kann ich während meines Auslandsschuljahres BAföG bekommen?

Grundsätzlich ist das möglich. Natürlich hängt es in erster Linie davon ab, wie viel Ihre Eltern verdienen. Außerdem müssen Sie einige andere Kriterien erfüllen, über die Sie sich am besten direkt beim BAföG-Amt informieren.

 

Bekomme ich während meines Auslandsschuljahres weiterhin Kindergeld?

Ja. Da Sie Ihren Hauptwohnsitz bei Ihren Eltern behalten und im Ausland als Austauschschüler keine eigenen Einkünfte haben, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

 

„Verliere“ ich durch mein Auslandsschuljahr ein (Schul-)jahr?

Egal ob Sie das Schuljahr, während dem Sie im Ausland waren, wiederholen müssen oder nicht – von „verlieren“ kann keine Rede sein! Sie gewinnen so viel an Erfahrung, Kenntnissen und Fähigkeiten, dass Ihr möglicherweise höheres Alter beim Schulabschluss keine große Rolle mehr spielen sollte. Ob Sie das Schuljahr, das Sie im Ausland verbringen, wiederholen müssen, hängt davon ab, welche Regelung es hierzu in Ihrem Bundesland gibt, welche Schulform Sie besuchen (Gymnasium, Haupt- oder Realschule), in welcher Klasse Sie sind und wie gut Ihre Noten sind.

zurück nach oben


 

 



Generelle Fragen und Antworten

 

Warum organisiert das Rote Kreuz ein Schüleraustauschprogramm?

Dass man mit dem Roten Kreuz ein Auslandsschuljahr machen kann, mag hierzulande erstaunen; in Dänemark, wo zu den Aufgabenschwerpunkten des Roten Kreuzes Integrationshilfe für Einwanderer und Jugendarbeit gehören, fügt sich unser Programm leicht ein.

„Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.“ So ein Leitsatz des Deutschen Roten Kreuzes. Und was kann zweckdienlicher für das friedliche Zusammenleben aller Menschen sein, als Freundschaften die unsere Erde über nationale Grenzen hinweg umspannen?

 

Wie steht die Volunta gGmbH zum Deutschen Roten Kreuz?

Volunta ist eine Tochtergesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes. 2005 gründete sich die Volunta als gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Gesellschafter, also diejenigen, denen das Unternehmen gehört, sind Kreisverbände des Roten Kreuzes in Hessen.

zurück nach oben

Ich will nach Deutschland

Kontakt - Ausland


Volunta gGmbH

 

Telefon

+49 (69) 9 203 756 - 26

Fax

+49 (69) 9 203 756 - 29

E-Mail

tia(at)volunta.de

 
Team Inter-Action

Lange Straße 57
60311 Frankfurt am Main

 

Jetzt auch auf Facebook!

www.facebook.de/volunta